Die Auswahl der wichtigsten Versicherungen für Privatpersonen hängt von individuellen Umständen ab. Hier sind jedoch einige Versicherungen, die für viele Menschen von Bedeutung sind:
- Krankenversicherung:
- In Ländern mit obligatorischer Krankenversicherung ist eine Krankenversicherung unerlässlich, um die medizinischen Kosten im Krankheitsfall zu decken.
2. Haftpflichtversicherung:
- Die Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen, die durch fahrlässiges Handeln entstehen. Sie ist besonders wichtig, da Schadenersatzansprüche erheblich sein können.
3. Hausratversicherung:
- Diese Versicherung deckt Schäden oder Verluste von persönlichem Eigentum in der Wohnung durch Ereignisse wie Einbruch, Feuer oder Wasser.
4. Privathaftpflichtversicherung:
- Ergänzend zur allgemeinen Haftpflichtversicherung deckt diese spezielle Police persönliche Haftpflichtansprüche, die im privaten Umfeld entstehen.
5. Berufsunfähigkeitsversicherung:
- Diese Versicherung bietet finanzielle Absicherung, falls eine Person aufgrund von Krankheit oder Unfall berufsunfähig wird und nicht mehr arbeiten kann.
6. Lebensversicherung:
- Die Lebensversicherung bietet finanzielle Sicherheit für Hinterbliebene im Todesfall des Versicherten. Es gibt verschiedene Arten, wie etwa Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung.
7. Unfallversicherung:
- Die Unfallversicherung zahlt im Falle von Unfällen eine einmalige Summe oder monatliche Raten aus und kann die finanziellen Auswirkungen von Unfällen mildern.
8. Rechtsschutzversicherung:
- Die Rechtsschutzversicherung deckt die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, sei es im Verkehr, im Arbeitsrecht oder anderen Rechtsbereichen.
9. Kfz-Versicherung:
- Pflicht für Autobesitzer, deckt Schäden, die durch das eigene Fahrzeug verursacht werden, sowie Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten.
10. Private Altersvorsorge:
- Rentenversicherungen oder andere Formen der privaten Altersvorsorge sind wichtig, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.
Die Bedeutung einzelner Versicherungen kann je nach Lebenssituation und individuellen Bedürfnissen variieren. Es ist ratsam, sich ausführlich zu informieren. Siehe dazu auch auf den entsprechenden Seiten hier…
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Versicherungen: Welche benötige ich wirklich?
Die Deutschen sind „Versicherungs-Könige“: Fast für jeden Spezialfall besitzen sie die passende Versicherung. Doch die wenigsten kennen sich mit Versicherungen aus.
Es wird Zeit, dass Sie Ihre Versicherungen auf Herz und Nieren prüfen.
Nachfolgend sage ich Ihnen, welche Versicherungen notwendig sind und welche nicht.
Diese Versicherungen sollten Sie abschließen oder bereits abgeschlossen haben
– Krankenversicherung: Bei dieser Versicherung können Sie nicht überlegen ob Sie diese wollen oder nicht – denn sie ist gesetzlich vorgeschrieben! Die Krankenversicherung übernimmt Ihre Arztbesuch- und Krankenhauskosten. Die Beitragshöhe richtet sich in der gesetzlichen Krankenkasse nach Ihrem Bruttogehalt. Geringe Selbstbeteiligung bei Medikamentenkauf etc. In der privaten Krankenversicherung richtet sich die Beitragshöhe nach den vereinbarten Leistungen und Ihrem Alter.
– Privathaftpflichtversicherung: Auch diese Versicherung ist eigentlich unverzichtbar. Übernimmt diese doch von Ihnen nicht vorsätzlich verschuldete Unfallkosten mit Sach- oder Personenschaden.
– Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Versicherung sollte möglichst früh und so hoch wie möglich abgeschlossen werden. Damit sie möglichst lange läuft. Denn die Versicherung hilft Ihnen, wenn Sie vor der Pensionierung schwer erkranken und nicht mehr arbeiten können. Die vom Staat zur Verfügung gestellten Mittel sind meistens zu gering.
– Risikolebensversicherung: Diese Versicherung hilft Ihren Hinterbliebenen, wenn Sie sterben.
Private Unfallversicherung: Sie hilft Ihnen bei dauerhaften Schäden, beispielsweise bei Behinderung, notwendige Umbauten an Haus oder Wohnung vorzunehmen.
Diese Versicherungen sind nicht unbedingt notwendig
– Sterbegeldversicherung: Mit dieser Versicherung sollen die Kosten der eigenen Beerdigung abgesichert werden. Die Hinterbliebenen sollen möglichst wenig selbst in Anspruch genommen werden. Aber Achtung: Oftmals bekommen die Angehörigen weniger Geld heraus, als der Versicherte ursprünglich eingezahlt hat.
– Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr: Versicherer, die diese Versicherung anbieten, erklären den Schutz einer herkömmlichen Unfallversicherung. Am Ende der Laufzeit sollen die gezahlten Prämien erstattet werden. Aber Achtung: Nur bei einer sehr langen Laufzeit gelingt dies auch. Der Risikoschutz selbst ist nur mäßig. Es gibt Versicherer, die diese Versicherung nach massiver Kritik aus ihrem Programm genommen haben.
– Insassenunfallversicherung: Hier wird „Scheibenwischerei“ betrieben, denn in Deutschland gibt es ja eine gesetzliche Kfz-Haftpflicht. Falls Sie also bei einem Unfall Insassen verletzen, zahlt diese Versicherung! Eine zusätzliche Insassenunfallversicherung ist deshalb unnötig!
Versicherungen rechtzeitig kündigen: So geht’s
Wenn Sie den gleichen Versicherungsschutz bei einem anderen Versicherer als dem bisherigen deutlich günstiger bekommen, dann sollten Sie den alten Vertrag kündigen.
Oder auch, wenn Sie sich einfach von einer überflüssigen Versicherung trennen wollen.
So werden Sie Versicherungen wieder los!
– Wenn in einem Versicherungsvertrag vereinbart ist, dass er ausschließlich während eines bestimmten Zeitraumes gilt und dann automatisch endet, bedarf es keiner ausdrücklichen Kündigung. Ansonsten können Versicherungsverträge bis zum Nimmerleinstag laufen. Denn im Kleingedruckten steht in der Regel die Verlängerung um ein Jahr, wenn nicht gekündigt wird.
– Bei der planmäßigen oder auch ordentlichen Kündigung wird der Versicherungsvertrag zum Ablauf gekündigt. Die Kündigung muss nicht begründet werden!
– Die Kündigungsfristen unterscheiden sich je nach Vertragslaufzeit. Sie finden diese in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrags. Zumeist betragen sie drei Monate zum Ende des Versicherungsjahres.
– Achtung: Das Versicherungsjahr ist nicht gleich das Kalenderjahr. Außer bei einigen Krankenversicherern.
Normalerweise setzte es mit dem „Beginndatum“ des Vertrages ein und endet ein Jahr später.
– Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie jedoch bis zum 30. November kündigen, damit diese noch bis zum 31. Dezember wirksam wird. Bei der Kfz-Haftpflicht gilt eine knappere Kündigungsfrist: Ein Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Bei Kfz-Versicherern wiederum ist oftmals das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch.
– Bei langfristigen Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von drei, fünf oder zehn Jahren, ist die Kündigung frühestens nach drei Jahren möglich. Dabei darf die Frist höchstens drei Monate zum Ende des dritten und danach zum Ende jedes weiteren Versicherungsjahres betragen!
– Kündigung bei Lebensversicherungen: Eine Lebensversicherung kann nach dem ersten Versicherungsjahr zum Ende des laufenden Versicherungsjahres oder Beitragszahlungszeitraums gekündigt werden.
– Kündigung bei privaten Krankenversicherungen: Hier gilt eine Mindestversicherungsdauer von ein bis drei Jahren. Erst nach dieser „Mindestlaufzeit“ kann zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt werden. Achten Sie dabei auf das Kleingedruckte: Je nach Versicherungsgesellschaft beträgt das Versicherungsjahr entweder das Kalenderjahr oder ein Jahr ab Versicherungsbeginn.
– Wenn ein Versicherter in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig ist, so kann er die private Krankenversicherung binnen von zwei Monaten kündigen. Und zwar rückwirkend zum Beginn der Versicherungspflicht.
– Natürlich können Sie selbst als Versicherter, aber auch der Versicherer, den Vertrag nach einem Schadensfall kündigen! Man spricht dabei von einer „außerordentlichen“ Kündigung. Achten Sie darauf, dass spätestens vier Wochen nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen die Kündigung beim Versicherer eingegangen ist! Kündigen können Sie entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres.
Wenn Sie mit sofortiger Wirkung kündigen, müssen Sie nur den Teil der Versicherungsprämie zahlen, der auf den Versicherungszeitraum auch anfällt!
Wenn der Versicherer nach einem Schadensfall kündigt, wird eine solche vier Wochen nach Zugang bei Ihnen als Versicherten wirksam. Dabei müssen Sie noch die Beitragsprämien für die Restlaufzeit an die Versicherungsgesellschaft berappen.
– Gebäudeversicherungen können Sie innerhalb von vier Wochen kündigen. Doch dazu muss die Einwilligung der Gläubiger vorliegen. Sie können auch durch einen beglaubigten Grundbuchauszug nachweisen, dass Ihre Immobilie schuldenfrei ist!
Versicherungen kündigen: Das gilt es zu beachten
Sie müssen keineswegs in Ihrem Versicherungsvertrag „gefangen“ sein. Es viele Möglichkeiten, bestehende Verträge zu kündigen. Nur: Sie müssen wissen wann und wie!
Nachfolgend zeige ich Ihnen diese Möglichkeiten auf.
Kündigung wegen Beitragserhöhung
Wenn ein Versicherer die Versicherungsprämie, nicht jedoch die Versicherungsleistung erhöht, können Sie außerordentlich kündigen. Ebenso wenn die Versicherungsleistung bei gleichem Beitrag reduziert wird.
Aber Achtung: Dies gilt nicht, wenn ein Beitrag steigt und dafür eine dynamische Anpassung vereinbart wurde, wie beispielsweise bei einer Wohngebäudeversicherung. Auch bei der Anhebung der Prämie wegen der Erhöhung von Versicherungssteuern ist diese Art der Kündigung nicht möglich.
Ihre Kündigung muss dabei spätestens einen Monat nach Ankündigung einer Beitragserhöhung bei Ihrem Versicherer eingehen. Wirksam wird sie zu dem Zeitpunkt, ab dem die höhere Prämie zu bezahlen wäre.
Kündigung wegen Umzug oder dem Verkauf von Auto und Haus
Auch bei einem Umzug sowie dem Verkauf von Auto oder Haus haben Sie die Möglichkeit, vorzeitig aus bestimmten Versicherungsverträgen auszusteigen.
– Umzug: Wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, dann können Sie die Hausratversicherung kündigen, wenn der Versicherungsbeitrag durch die Zuordnung in eine neue Tarifzone angehoben wird. Die Kündigung muss spätestens ein Monat nach Zustellung der erhöhten Beitragsrechnung beim Versicherer eingehen.
– Hausverkauf: Beim Verkauf eines Hauses kann der Käufer – Achtung: nicht der Verkäufer! – die Wohngebäudeversicherung kündigen. Aber erst dann, wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
– Autokauf: Wenn Sie ein Auto kaufen, können Sie innerhalb eines Monats den für das Fahrzeug gültigen (alten) Versicherungsvertrag kündigen und einen neuen abschließen.
Achtung: Sie müssen dabei den Vertrag nicht ausdrücklich kündigen. Es genügt, dass Sie als Käufer das Auto mit der Versicherungsbestätigung des Versicherers auf Ihren Namen ummelden. Die zuständige Zulassungsstelle informiert dann den Versicherer.
– Tod: Wenn ein Versicherungsnehmer stirbt, gibt es ebenfalls ein außerordentliches Kündigungsrecht. Beispielsweise enden private Haftpflicht- und Rechtschutzversicherungen mit dem Tod des Versicherten. Mitversicherte sind solange versichert, bis die nächste Versicherungsprämie fällig wird. Der (mitversicherte) Hinterbliebene kann den Vertrag fortsetzen: er zahlt die Beiträge einfach weiter.
Richtig kündigen
– Kündigen müssen Sie grundsätzlich immer schriftlich.
– Vergessen Sie dabei die eigenhändige Unterschrift nicht.
– Fordern Sie die Versicherungsgesellschaft auf, die Kündigung schriftlich zu bestätigen.
– Verschicken Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.
– Wenn Sie dies per Fax tun, dann sollten Sie den Sendebericht ausdrucken und als Beleg an das Kündigungsformular heften.
Versicherungen: Das sollten Sie zusätzlich wissen!
Vor, bei und nach dem Abschluss einer Versicherung sollten Sie folgendes wissen:
– Grobe Fahrlässigkeit: Bei grober Fahrlässigkeit kann der Versicherer seine Leistung kürzen. Und zwar je nach Schwere des Verschuldens. Bei Vorsatz muss die Versicherung nichts leisten!
– Anzeigepflicht: Bei Vertragsabschluss müssen Sie nur die Umstände benennen, nach denen der Versicherer ausdrücklich und schriftlich fragt. Achtung: Fragt der Versicherungsvertreter Sie bei Vertragsabschluss nicht nach vergangenen Vorerkrankungen, darf der Versicherer später die Leistungen weder verweigern noch den Vertrag kündigen!
– Widerruf und Widerrufsfrist: Ohne Angabe von Gründen können Sie Versicherungsverträge widerrufen. Bei Lebensversicherungen bis 30 Tage nach Abschluss. Bei allen anderen Versicherungsverträgen mit einer Frist von 14 Tagen.
– Lebensversicherungen: Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung vorzeitig, ergibt sich ein garantierter Mindestrückkaufswert. Bei Beendigung Ihres Vertrags werden Sie an 50 Prozent der stillen Reserven des Versicherungsunternehmens beteiligt.
– Abschluss- und Vertriebskosten: Die Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, die jeweiligen Abschluss- und Vertriebskosten nicht nur zu beziffern, sondern auch offen zu legen. Dies gilt für die Lebens- wie auch für die private Krankenversicherung.
